Aufbauseminar

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF):
Nach dem Erwerb der Führerscheinklassen A1, A und B befindet man sich in einer zweijährigen Probezeit. Kommt es innerhalb dieser zwei Jahre zu einer bestimmten Ordnungswidrigkeit so kann behördliche ein Nachschulung innerhalb einer gesetzten Frist angeordnet werden. Sollte diese Frist für das ASF-Seminar nicht eingehalten werden, so kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Das Seminar besteht aus einem theoretischen Anteil von viermal 135 Minuten und einer praktischen Fahrprobe von 30 Minuten mit einer 15 minütigen Nachbesprechung.
Informationen zum das nächste ASF-Seminar im Stadt/Landkreis Coburg erhalten Sie unter der Rufnummer 09561/26468.

Fahreignungsseminar (FES):
Das frühere Punkteabbauseminar (ASP-Seminar) wurde am 01.05.2014 durch das Fahreignungsseminar (FES-Seminar) abgelöst.
Das Seminar unterteilt sich in zwei Abschnitte zum einen in einen verkehrspädagogischen Abschnitt von zweimal 90 Minuten und einem verkehrspsychologischen Abschnitt von zweimal 75 Minuten.

Hierbei ist zu beachten, dass man bis fünf Punkte in Flensburg freiwillig an einem FES Seminar teilnehmen kann, um einen Punkt abzubauen. Ab sechs oder mehr Punkten ist es nicht mehr möglich Punkte abzubauen. Dieses Seminar darf nur einmal in fünf Jahren besucht werden.

Umschreibungen ausländischer Führerscheine:
Besitzen Sie einen Führerschein, der nicht in einem EU-Land oder in einem EWR-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde und melden Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland an, so dürfen Sie nur noch maximal sechs Monate nach Ihrer Einreise ein Fahrzeug führen.

Die Voraussetzung für die Umschreibung ist von Ihrem Ursprungsland abhängig. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die Modalitäten der Umschreibung mit uns zu besprechen oder wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.