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Fragen und Antworten

Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen. Diese Liste werden wir ständig aktualisieren.
Falls Sie selbst eine Frage haben, für die Sie keine Antwort finden konnten, fragen sie uns doch per Telefon oder E-Mail.

Was benötige ich für die Beantragung meiner Führerscheinausbildung?
  • Ein biometrisches Passbild
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe Kurs
  • Sowie einen Sehtest (2 Jahre gültig/ vom Optiker)

Die Beantragung Ihres Führerscheines bei der zuständigen Behörde für Fahrschüler aus der Stadt und dem Landkreis Coburg übernehmen wir für Sie, sobald uns Ihre hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen.

Wie viele Theoriestunden benötigt man?

Das ist abhängig von der beantragten Führerscheinausbildung. Außerdem ist es relevant, ob es sich um einen Ersterwerb handelt oder ob bereits ein Vorbesitz vorhanden ist.
Bei Ersterwerb benötigt man 12 Grundstunden und bei einer Erweiterung 6 Grundstunden Theorie. Die spezifischen Theoriestunden sind von der jeweiligen Klasse abhängig.

Wann finden spezifische Unterrichte statt?

Die spezifischen Unterrichtseinheiten finden nach Absprache statt. In der Regel im Anschluss nach dem Grundunterricht.

Wie viel Zeit muss ich für meine Führerscheinausbildung einplanen?

Die Dauer der Ausbildung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen wie schnell Sie die  notwendigen Unterlagen für die behördliche Beantragung einreichen. Zum anderen von der Kontinuität mit der Sie die theoretische Ausbildung besuchen. Und letztendlich spielt das fahrerischen Fähigkeiten eine entscheidende Rolle.

Finden Intensivkurse/Kompaktkurse statt?

Es werden Intensivkurse/Kompakkurse zu variablen Zeiten angeboten. Bitte informieren Sie sich über unsere Internetseite.

Was versteht man unter Sonderfahrten?

Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschriebene und festgelegte Fahrstunden. Diese gliedern sich in Überland-, Beleuchtungs- und Autobahnfahrten.

Wann kann ich meine Führerscheinausbildung anfangen?

Die Anmeldung kann sechs Monate vor dem Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse in der Fahrschule erfolgen.

Wann kann ich die Prüfungen ablegen?

Die theoretische Prüfung kann drei Monate und die praktische Prüfung vor Erreichen des Mindestalters, das für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse notwenig ist, abgelegt werden.

Ist ein vorzeitiger Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse möglich?

Dies ist nur für die Führerscheinklasse L möglich. Der vorzeitige Erwerb kann nur in der zuständigen Führerscheinstelle beantragt und genehmigt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Führerscheinstelle.