Fragen und Antworten
Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen. Diese Liste werden wir ständig aktualisieren. Die Beantragung Ihres Führerscheines bei der zuständigen Behörde für Fahrschüler aus der Stadt und dem Landkreis Coburg übernehmen wir für Sie, sobald uns Ihre hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen. Das ist abhängig von der beantragten Führerscheinausbildung. Außerdem ist es relevant, ob es sich um einen Ersterwerb handelt oder ob bereits ein Vorbesitz vorhanden ist. Die spezifischen Unterrichtseinheiten finden nach Absprache statt. In der Regel im Anschluss nach dem Grundunterricht. Die Dauer der Ausbildung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen wie schnell Sie die notwendigen Unterlagen für die behördliche Beantragung einreichen. Zum anderen von der Kontinuität mit der Sie die theoretische Ausbildung besuchen. Und letztendlich spielt das fahrerischen Fähigkeiten eine entscheidende Rolle. Es werden Intensivkurse/Kompakkurse zu variablen Zeiten angeboten. Bitte informieren Sie sich über unsere Internetseite. Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschriebene und festgelegte Fahrstunden. Diese gliedern sich in Überland-, Beleuchtungs- und Autobahnfahrten. Die Anmeldung kann sechs Monate vor dem Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse in der Fahrschule erfolgen. Die theoretische Prüfung kann drei Monate und die praktische Prüfung vor Erreichen des Mindestalters, das für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse notwenig ist, abgelegt werden. Dies ist nur für die Führerscheinklasse L möglich. Der vorzeitige Erwerb kann nur in der zuständigen Führerscheinstelle beantragt und genehmigt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Führerscheinstelle.
Falls Sie selbst eine Frage haben, für die Sie keine Antwort finden konnten, fragen sie uns doch per Telefon oder E-Mail.
Bei Ersterwerb benötigt man 12 Grundstunden und bei einer Erweiterung 6 Grundstunden Theorie. Die spezifischen Theoriestunden sind von der jeweiligen Klasse abhängig.