Führerschein-Klassen
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Einschluss: AM, L Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
15 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Hubraum max. 125 cm3
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm3 (beiVerbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter:
16 Jahre
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1
Mindestalter:
18 Jahre
- Hubraum über 50 cm3 oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder mit Leistung über 15 kW:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm3 (bei
Verbrennungsmotoren) oder - bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, L Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
24 Jahre
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombinatio nüber 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Mindestalter:
18 Jahre
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination
max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter:
18 Jahre
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12.000 kg“
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Mindestalter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter:
16 Jahre
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: AM, L
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom vorgeschriebenen Mindestalter für Kraftfahrzeugführer möglich (15 Jahre)
Mindestalter:
16 Jahre
Mit freundlicher Genehmigung Verlag Heinrich Vogel. www.fahren-lernen.de